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Motorradlärm wird nicht geduldet !! http://v8biker.de/viewtopic.php?f=2&t=1382 |
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Autor: | Lönn [ Freitag 15. April 2016, 08:44 ] |
Betreff des Beitrags: | Motorradlärm wird nicht geduldet !! |
Hallo Jungs, lest euch mal bitte den nachfolgenden Artikel durch: http://www.derwesten.de/staedte/arnsberg/im-sauerland-ist-schluss-mit-krach-machen-id9191936.html Da stellt sich die Frage, was wir mit unseren Auspuffanlagen machen... Gruß Lönn |
Autor: | Qubi [ Freitag 15. April 2016, 09:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Motorradlärm wird nicht geduldet !! |
Link funktioniert bei mir nicht. Text auf der Seite gelöscht oder link veraltet. |
Autor: | 502wingman [ Freitag 15. April 2016, 10:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Motorradlärm wird nicht geduldet !! |
dito |
Autor: | Mario [ Freitag 15. April 2016, 11:28 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Motorradlärm wird nicht geduldet !! |
ich hab das mal repariert... |
Autor: | Mario [ Freitag 15. April 2016, 11:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Motorradlärm wird nicht geduldet !! |
ähm... der Artikel ist vom 01.04.2014 | 16:51 Uhr!!!! Also, schon recht alt und dann macht mich auch das Datum stutzig... |
Autor: | Lönn [ Freitag 15. April 2016, 17:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Motorradlärm wird nicht geduldet !! |
Gut das es dich gibt, Mario Das Datum habe ich gar nicht gesehen. Jetzt bin ich beruhigt und dreh gleich noch 'ne Runde. LG Lönn |
Autor: | Lönn [ Freitag 15. April 2016, 21:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Motorradlärm wird nicht geduldet !! |
Ich noch einmal. Die Meldung ist kein Aprilscherz. Ab 01. Januar 2016 gilt eine neue Verordnung, welche sog. "Auspuffklappensteurungen" verbietet. ABER: nur bei NEU geprüften Motorrädern, für alte gilt ein "Bestandsschutz" Siehe Artikel http://www.motorradonline.de/vermischte ... 016/685248 Neues Prüfverfahren schließt Gesetzeslücken UND JENE PASSAGE WELCHE UNS BETRIFFT Solchen Tricksereien wird zum 1. Januar 2016 endgültig mit der UNECE-R 41.04 ein Riegel vorgeschoben. Die Norm ist zwar schon seit dem 1. Januar 2014 in Kraft, wird ab Anfang nächsten Jahres jedoch verpflichtend für die „Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung“, wie es im besten Bürokratendeutsch heißt. Je nach Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine ist der maximale Schallpegel auf 73 bis 77 dB(A) begrenzt – und zwar in unterschiedlichen Fahrzuständen. „Das völlig neue Prüfverfahren schließt jetzt die bestehenden Gesetzeslücken“, sagt Philip Puls, Leiter des technischen Dienstes beim TÜV Süd in München. Dies sei eine Präzisierung des Umweltschutzes. „Testzyklus-Erkennung über die Motorsteuerung und Auspuffklappensteuerungen sind ausdrücklich verboten.“ Gefahr erkannt, doch nicht gebannt. . Die UNECE-Spielregeln gelten lediglich für neu typgeprüfte Fahrzeuge. Es besteht sogenannter Bestandsschutz für etablierte Modelle – und auch für Nachrüstschalldämpfer, die bereits im Markt sind. Hier hilft dann nur die Einsicht des Fahrers, um den Lärm zu reduzieren. "Leistung - Masse Verhältnis" ??? "Einsicht des Fahrers" ??? hi hi hi Gruß Lönn |
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