Ich noch einmal.
Die Meldung ist kein Aprilscherz. Ab 01. Januar 2016 gilt eine neue Verordnung, welche sog. "Auspuffklappensteurungen" verbietet.
ABER: nur bei NEU geprüften Motorrädern, für alte gilt ein "Bestandsschutz"
Siehe Artikel
http://www.motorradonline.de/vermischte ... 016/685248
Neues Prüfverfahren schließt Gesetzeslücken
UND JENE PASSAGE WELCHE UNS BETRIFFT
Solchen Tricksereien wird zum 1. Januar 2016 endgültig mit der UNECE-R 41.04 ein Riegel vorgeschoben. Die Norm ist zwar schon seit dem 1. Januar 2014 in Kraft, wird ab Anfang nächsten Jahres jedoch verpflichtend für die „Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung“, wie es im besten Bürokratendeutsch heißt. Je nach Leistung-Masse-Verhältnis der Maschine ist der maximale Schallpegel auf 73 bis 77 dB(A) begrenzt – und zwar in unterschiedlichen Fahrzuständen. „Das völlig neue Prüfverfahren schließt jetzt die bestehenden Gesetzeslücken“, sagt Philip Puls, Leiter des technischen Dienstes beim TÜV Süd in München. Dies sei eine Präzisierung des Umweltschutzes. „Testzyklus-Erkennung über die Motorsteuerung und Auspuffklappensteuerungen sind ausdrücklich verboten.“ Gefahr erkannt, doch nicht gebannt. . Die UNECE-Spielregeln gelten lediglich für neu typgeprüfte Fahrzeuge. Es besteht sogenannter Bestandsschutz für etablierte Modelle – und auch für Nachrüstschalldämpfer, die bereits im Markt sind. Hier hilft dann nur die Einsicht des Fahrers, um den Lärm zu reduzieren.
"Leistung - Masse Verhältnis" ???
"Einsicht des Fahrers" ???
hi hi hi
Gruß
Lönn